Wer die Wahl hat … sollte sie nutzen!
In weniger als 6 Wochen ist Bundestagswahl in Deutschland. Ich kann mich noch sehr genau an die betretenen Gesichter am Morgen nach der Abstimmung im Juni 2016 für den Brexit erinnern. Viele Engländer in meinem Umfeld waren geschockt über das Ergebnis. Tenor: Wie kann es sein, dass eine überalterte Generation über die Zukunft des Landes abgestimmt hat. Meine Frage damals: Wo ward Ihr? Habt ihr von Eurem Wahlrecht Gebrauch gemacht? Schweigen.
Und nun frage ich Euch: Wo seid ihr am 24. September, wenn es um Eure Zukunft geht?
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Bis spätestens zum 3. September 2017 sollte jeder wahlberechtigte Deutsche innerhalb Deutschlands seine Wahlunterlagen erhalten haben. Wer nicht mit der Familie ins Wahllokal spazieren möchte oder im Urlaub ist, kann von seinem Wahlrecht durch Briefwahl Gebrauch machen.
Für die sogenannten Auslandsdeutschen, die nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, besteht keine Möglichkeit, sich an einer Urnenwahl zu beteiligen. Der Aufwand ist für die Auslandsvertretungen zu hoch. Auslandsdeutsche müssen vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen und dann per Briefwahl abstimmen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 3. September 2017 in zweifacher Ausfertigung erfolgen.
Weitere Informationen zur Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 findet ihr hier.
Bei der Bundestagswahl 2013 lag die Wahlbeteiligung laut Bundeswahlleiter bei rund 72 Prozent. Da ist Luft nach oben. Ich rufe Euch auf:
Nutzt Eure Stimme, beteiligt Euch an der Demokratie und gebt der Partei der Nichtwähler keine Chance.
Text: Melanie Blankenstein
Fotos: pixabay
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