7 Punkte, wie Ihr Stalker loswerden könnt!
Wenn man den Begriff ‚Stalking’ hört, denkt man irgendwie an Promis. Und daran, dass Stalker Menschen verfolgen, weil sie berühmt sind und sie ihnen deshalb näher kommen wollen. Prominente gehören jedoch nicht zur größten Gruppe der Stalking-Opfer; auch im eigenen Umfeld passieren manchmal seltsame Dinge. Ohfamoos hat einige Fakten und Tipps rund um dieses besondere Thema zusammen getragen.
Was ist eigentlich Stalking? Der Begriff beschreibt das Verhalten von Menschen, die einen anderen mit ständigen Nachrichten durch Kommunikationsmittel aller Art belästigen und terrorisieren; einem auflauern oder verfolgen und bedrohen. In der Mehrheit der Fälle besteht eine Täter-Opfer-Beziehung (Ex-Partner, Kollegen, Nachbarn). Im Jahr 2014 gab es laut Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts in Deutschland 21.857 polizeilich registrierte Stalking Fälle. Die Dunkelziffer wird auf 600.000 bis 800.000 Fälle geschätzt. Nur jedes fünfte Opfer geht zur Polizei. Erschreckend wenig! 2007 wurde mit Paragraph 238 Strafgesetzbuch ein Anti-Stalking-Gesetz verabschiedet, um Stalking-Opfer besser zu schützen. Seitdem ist es möglich das Strafrecht anzuwenden, bevor es zu einer Straftat kommt.
Traut Euch mit jemandem darüber zu sprechen!
Seid oder wart Ihr betroffen? Niederländische Forscher fanden heraus, dass Stalkingopfer demselben psychischem und physischem Stress ausgesetzt sind wie die Überlebenden eines Flugzeugabsturzes. Schlafmangel, Panikattacken, Depression, Traumata sind mögliche Folgen.
Das Leben verliert seine Qualität: man traut sich kaum hinaus, fühlt sich beobachtet, zerstreitet sich mit dem Partner und geht nervlich auf dem Zahnfleisch.
Laut Studien ist die Majorität der Stalker männlich – aber auch immer mehr Frauen terrorisieren andere Menschen durch Ausspähen, Verfolgen und Drohungen. Im realen Leben wie online. Viele schalten erst die Polizei und/oder den Anwalt ein, wenn die Situation unerträglich wird. Zu spät!
Das geht nicht? Doch. Steigt aus der Stalking-Opferrolle aus!
Für alle Betroffenen haben wir sieben Tipps gesammelt. Wichtig sind vor allem eine klare Kommunikation und Dokumentation und das Einschalten anderer. Und wer viel in sozialen Netzwerken unterwegs ist, sollte besonders umsichtig sein.
1. Nehmt Stalking ernst.
2. Macht dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass ihr keinen Kontakt mehr wünscht und
antwortet auf keine Nachrichten mehr.
3. Dokumentiert alles, was der Stalker macht und speichert die Nachrichten.
4. Persönliche Daten gehören nicht in den Müll; die Profile in den sozialen Netzwerken sowie
Wunschlisten im Netz (Amazon etc.) sollten unzugänglich für Fremde sein.
5. Informiert Euer Umfeld (Familie, Freunde, Arbeitskollegen) über die Sachlage.
6. Schaltet einen Anwalt ein und ruft bei akuter Bedrohung die Polizei.
7. Es gibt Opferhilfeeinrichtungen, an die Ihr Euch wenden könnt (z.B. Weisser Ring).
Ihr seid nicht allein! Verschafft Euch wieder ein lebenswertes Leben und steigt aus der Opferrolle aus!
ohfamoos-Gastautorin Silvia Schanze lebt mit ihrer Familie in Hamburg, Barcelona und Basel. Sie ist als Abenteurerin, Optimistin, Marketing-, Event- und PR-Expertin, Tangotänzerin, Mama, Ehefrau und gute Zuhörerin bekannt.
Grafik: www.tagxedo.com
Stalking – im Graubereich der Gesetze…
Ein sehr guter Blogbeitrag über ein oft totgeschwiegenes, immer häufiger auftretendes und leider oft zu spät von den Betroffenen richtig adressiertes Phänomen, das je nach Ausprägung zwischen einer Belästigung, einer Bedrohung oder einem Verbrechen angesiedelt sein kann. Die Empfehlung, möglichst früh einen Anwalt oder die Polizei einzuschalten, ist daher sehr angebracht. Aber was, wenn der faktische Tatbestand oder die Beweislage deren Eingreifen noch nicht zulässt und für rechtliche Schritte noch nicht ausreicht? Betroffene sollten sich auf jeden Fall auch dann Hilfe suchen, sei es im Freundeskreis, sei es professionell in Form einer Detektei oder ähnlichem. Ich spreche nicht davon, „das Recht in die eigene Hand zu nehmen“, sehr wohl aber davon, dass mehr Zivilcourage und im Rahmen der Angemessenheit liegende Notwehraktionen zumindest zu überdenken wären. Das ist vielleicht nicht ganz gesellschaftlich „korrekt“, man begibt sich womöglich selbst in einen Graubereich, vielleicht riskiert man sogar eine weitere Eskalation … aber solche Optionen zumindest mit in die Überlegungen einzubeziehen und vielleicht mit einem Anwalt abzusichern, sollte legitim sein. Alle Erfahrungen und Studien belegen, dass Stalking in den seltensten Fällen „von alleine aufhört“. Dies also lange Zeit zu erdulden, in der Hoffnung es endet vielleicht bald, ist der falsche Weg. Es gilt, dem Stalker frühzeitig Grenzen aufzuzeigen und substanziell zu reagieren!
Lieber Dieter,
ich gebe Dir absolut recht. Die Polizei weist den Betroffenen manchmal ab, weil man noch nichts tun kann. Das soll nicht entmutigen (auch wenn es das im ersten Moment tut), sondern unbedingt dokumentieren was das Zeug hält und tatsächlich nur über den Anwalt kommunizieren lassen. Freunde können sehr hilfreich sein, um zu ermutigen und beim Durchhalten zu helfen. Meist geht sowas über Jahre.
Hallo, Silvia ,
Danke auch für den Artikel.
ich kenne das Problem aus eigener Erfahrung seit Jahrzehnten – obwohl ich intuitiv wie oben angeführt gehandelt habe.
Und in RLP lebe, wo nachweislich der beste Opferschutz vorhanden ist.
Der Videomodus meines Handy ist auf die Schnellwahl gelegt, damit ich den Typ auf schnellem Knopfdruck filmen kann – denn bei Stalking gilt – im Gegensatz zu anderen Straftaten – Videomaterial als rechtskräftiges Beweismittel.
Eine Novellierung ist in Sicht:
„Gericht/Institution: Bundesrechtsanwaltskammer
Erscheinungsdatum: 19.02.2016
Quelle: juris, das Rechtsportal
Stärkung des Opferschutzes: Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen erarbeitet und den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet.
In der geplanten Neuregelung ist vorgesehen, den Tatbestand des § 238 Abs. 1 StGB von einem Erfolgs- in ein Eignungsdelikt umzuwandeln. Für die Verwirklichung des Tatbestandes soll es ausreichend sein, dass die Handlung des Täters objektiv dazu geeignet ist, beim Betroffenen eine gravierende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung herbeizuführen. Ein tatsächlicher Erfolgseintritt ist zur Ahndung nicht mehr notwendig. Außerdem ist vorgesehen, § 238 Abs. 1 StGB aus dem Katalog der Privatklagedelikte zu streichen. Damit sollen die Belastungen für Verletzte einer Nachstellung reduziert werden.“
Wiegesagt: Diese Neuerung ist v o r g e s e h e n , in guter Ausblick also….